Mobile Tierarztpraxis Baier

Erreichbarkeit: 0176-45 72 00 40
(Falls ich während einer Behandlung nicht ans Telefon gehen kann rufe ich bald möglichst zurück! Bitte „Box“ benutzen!)
Termine nach Vereinbarung. Übliche Dienstzeiten 08:00 – 18:00 Uhr

Notdienstregelung:
In der Regel versuche ich einen 24/7 – Notdienst anzubieten, was mir als Einzelkämpfer aber nur eingeschränkt möglich ist. Im Notdienst arbeite ich mit der Tierarztpraxis Moll aus Netphen ( https://www.tierarztpraxis-christian-moll.de) zusammen. Informationen über den diensthabenden Tierarzt erhalten sie auf meinem Anrufbeantworter, falls ich keinen Dienst habe. Deshalb immer Anrufbeantworter abhören!

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen (GOT) wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung" u. a. um eine sog. „Notdienstgebühr" ergänzt. Der neu hinzugekommene Paragraph 3 a) regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist:
- Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,- € (+MwSt.) berechnet werden.
- Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden.

Eine telefonische Besuchsanforderung zur Großtierbehandlung am Samstag in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr ist bei mir noch normale Dienstzeit. Nach dieser Zeit wird gemäß der o.a. gültigen Gebührenordnung abgerechnet.

Adressdaten:
Michaela Baier -- prakt. Tierärztin -- Zitzenbachstraße 42 -- 57223 Kreuztal

Leistungen:
• Prophylaxemaßnahmen wie Parasitenbekämpfung, Impfungen, Blutproben (auch staatliche), ...
• Diagnose und Behandlung von Krankheiten
• Geburtshilfe incl. Kaiserschnitt
• ...

„Alles, was ein Tierarzt zur Gesunderhaltung der Tiere üblicherweise machen muss.“

• Ultraschall
• Kotuntersuchung
• Labordiagnostik in Zusammenarbeit mit externem Labor
• Zulassung zur Prüfung und Ausstellung für den Sachkundenachweis nach dem Landeshundegesetz NRW

https://michaela-baier.bemergroup.com/de

 

Die von mir erbrachten Leistungen werden nach der Tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) abgerechnet.

Weitere Info dazu von der Bundestierärztekammer unter https://www.bundestieraerztekammer.de/tierhalter/got/